Statuten Elternverein Spieltrögli Thörishaus

1. Name, Sitz und Zweck

1.1 Unter dem Namen Elternverein Thörishaus (nachstehend EVT genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Der Verein ist in jeder Hinsicht neutral und unabhängig.

1.2 Sitz des Vereins ist Thörishaus.

1.3 Der Verein bezweckt:
- die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten
- führen einer Ludothek und Mediothek
- Kontakte unter Eltern fördern
- Zusammenarbeit mit Kindergarten und Schule
- Durchführen von Anlässen und Veranstaltungen


2. Mitgliedschaft

2.1 Die Aktivitäten des EVT sind grundsätzlich jedermann offen.

2.2 Natürliche Personen werden durch den Vorstand aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgenommen.

Als Mitglieder können Personen beitreten, die den Verein fördern und unterstützen wollen. Mitglieder unterstützen den Verein mit einem jährlichen Beitrag, dieser wird von der HV festgesetzt.

Personen, die sich für den Verein besonders verdient gemacht haben, können durch die HV zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

2.3 Der Austritt erfolgt durch Mitteilung an den Vorstand oder in Folge Nichtbezahlung des Jahresbeitrages.

2.4 Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder gegen die Interessen des EVT handeln, können mit Mehrheitsbeschluss durch die Hauptversammlung ausgeschlossen werden.

2.5 Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.


3. Organisation

3.1 Die Organe sind:
- die Hauptversammlung (HV)
- der Vorstand des EVST
- die Revisoren

3.2 Das oberste Organ ist die HV. Die Einladung mit den Traktanden sind mindestens zwei Wochen zum voraus zuzustellen. Anträge sind mindestens eine Woche vor der HV schriftlich an den Vorstand zu richten.

3.3 Eine Ausserordentliche HV wird einberufen, wenn der Vorstand sie als nötig erachtet, oder ein Fünftel der Mitglieder sie verlangt. In diesem Falle hat die Einladung durch den Vorstand innerhalb eines Monats zu erfolgen.


3.4 Präsident/in und übrige Vorstandsmitglieder werden durch die HV für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand besteht aus höchstens zwölf Mitgliedern. Mit Ausnahme des/der Präsidenten/in konstituiert sich der Vorstand selbst.

3.5 Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern. Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen.

3.6 Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

3.7 Ressort Ludothek
Die Ludothek verwaltet ein eigenes Budget und führt eine eigene Buchhaltung. Budget und Jahresabschluss müssen an der HV des Elternvereins genehmigt werden. Der/die Kassier/in führt die Rechnung, die Vermögensverwaltung und erstellt den Voranschlag. Er/Sie hat am Ende des Vereinsjahres schriftlich Rechnung abzulegen, welche 14 Tage vor der HV den Rechnungsrevisoren zur Prüfung zu übergeben ist. Die Ludothek muss vorwiegend selbsttragend arbeiten. Ein allfälliges Defizit wird mit dem Vorstand des Elternvereins verhandelt.

Einnahmen:
Die Einnahmen setzen sich zusammen aus:
- den Verleihgebühren
- dem Erlös besonderer Spielanlässen
- dem Verkauf alter Spiele
- Gemeindebeiträgen
- Spenden

Nur Mitglieder des EVT sind berechtigt zum Bezug einer Benützerkarte in der Ludothek. Nichtmitglieder haben die Möglichkeit der Einzelausleihe.

Vertretung im Vorstand des Elternvereins:
Das Ressort ist durch den/die Ressortleiter/in, der/die Kassier/in im Vorstand des Elternvereins vertreten und sie informieren das Ressort.

Sitzungen:
Die Arbeitsgruppe versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern. Über jede Sitzung wird ein Protokoll erstellt von dem eine Kopie an die Präsidentin/den Präsidenten des Elternvereins gehen muss.

3.8 Ressort Spiel & Sport

Vertretung im Vorstand des Elternvereins
Die Ressortleiter/innen sind im Vorstand des Elternvereins vertreten und sie Informieren das Ressort.

Sitzungen:
Das Ressort versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern. Über jede Sitzung wird ein Protokoll erstellt von dem eine Kopie an die Präsidentin/den Präsidenten des Elternvereins gehen muss.

3.9 Ressort Spielgruppe

Vertretung im Vorstand des Elternvereins:
Die Ressortleiter/innen sind im Vorstand des Elternvereins vertreten und sie Informieren die Spielgruppenleiter/innen und die gesetzlichen Vertreter der Kinder.

Sitzungen:
Das Ressort versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern. Über jede Sitzung wird ein Protokoll erstellt von dem eine Kopie an die Präsidentin/den Präsidenten des Elternvereins gehen muss.

3.10 Ressort Veranstaltungen

Vertretung im Vorstand des Elternvereins:
Die Ressortleiter/innen sind im Vorstand des Elternvereins vertreten und sie Informieren das Ressort.

Sitzungen:
Das Ressort versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern. Über jede Sitzung wird ein Protokoll erstellt von dem eine Kopie an die Präsidentin/den Präsidenten des Elternvereins gehen muss.


4. Aufgaben, Befugnisse

4.1 Hauptversammlung
- Abnahme des Protokolls der letzten HV
- Abnahme der Tätigkeitsberichte, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Genehmigung des Voranschlages für das nächste Jahr
- Wahl des/der Präsidenten/in, der Vorstandsmitglieder und der Revisoren
- Ausschluss von Mitgliedern
- Änderung der Statuten
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und von Mitgliedern
- Auflösung des Vereins

4.2 Der/die Präsident/in berichtet an der HV über die Tätigkeiten und leitet die Vorstandssitzungen, trifft die im Interesse des Vereins nötigen Anordnungen, vertritt den Verein nach aussen und sorgt im übrigen für die richtige Handhabung der getroffenen Vereinbarungen.

4.3 Der/die Vizepräsident/in vertritt den/die Präsidenten/in, wenn der/dieselbe in der Ausführung seiner/ihrer Funktionen verhindert ist.

4.4 Der/die Sekretär/in führt die Protokolle der Vorstandssitzungen, die Mitgliederliste sowie die allgemeine Korrespondenz.

4.5 Der/die Kassier/in führt die Rechnung, die Vermögensverwaltung und erstellt den Voranschlag. Er/sie hat am Ende des Vereinsjahres schriftlich Rechnung abzulegen, welche 14 Tage vor der HV den Rechnungsrevisoren zur Prüfung zu übergeben ist.

4.6 Als Beisitzer gelten die Vertreter der einzelnen Ressorts wie:
- Spielgruppe
- Ludothek
- Spiel & Sport
- Veranstaltungen

4.7 Zwei Rechnungsrevisoren/innen prüfen die Jahresrechnung und erstatten der HV Bericht. Die Rechnungsrevisoren/innen werden an der HV für eine 2-jährige Amtsdauer gewählt, wobei alljährlich ein/e Revisor/in ersetzt wird.

4.8 Die verbindliche Unterschrift für den EVT führen der/die Präsident/in oder der/die Vizepräsident/in jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. In laufenden Kassageschäften ist der/die Kassier/in oder der/die Präsident/in zur Einzelzeichnung berechtigt. Die Rechnungen der einzelnen Ressorts sind visiert einzureichen.


5. Einnahmen

5.1 Die Einnahmen setzen sich zusammen aus:
- den Mitgliederbeiträgen
- dem Erlös der Spielgruppen
- dem Erlös von Veranstaltungen
- Gemeindebeiträgen
- Spenden

5.2 In speziellen Fällen kann der Vorstand einzelne Mitglieder vom Mitgliederbeitrag befreien.

5.3 Die Vorstandsmitglieder und die Mitarbeiter in den Ressorts sind vom Mitgliederbeitrag befreit.


6. Haftung

6.1 Für jegliche Haftungstatbestände, welche nicht speziell versichert sind, haftet lediglich das Vereinsvermögen.


7. Statuten, Auflösung

7.1 Eine Änderung/Auflösung der Statuten bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitgliedern an der HV.

7.2 Über die Auflösung des Vereins beschliesst die Zweidrittelmehrheit der Mitglieder gemäss gültiger Mitgliederliste. Bei einer allfälligen Auflösung des EVT fällt das Eigentum einer anderen Organisation in Thörishaus, mit ähnlicher Zielsetzung zu, welche durch die HV bestimmt wird.

7.3 Diese Statuten treten am 19. Januar 2009 in Kraft.

Elternverein Spieltrögli

Präsident
M. Flühmann

Sekretärin
A. Schneider

Thörishaus, Januar 2009

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